Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 25. September 2026 · Grundlage: Vertragsbestimmungen des Trainingsabos in Cenplex (Vorlage «Vertrag.docx», 03.08.2026) · Entwurf, rechtliche Prüfung offen

1Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese AGB gelten für alle Trainingsabos von PlenaVita (BASIC, KICKSTART, PREMIUM).

Vertragspartnerin ist je nach Hauptstandort die Zentrum PlenaVita GmbH, Wislistrasse 12, 8180 Bülach (UID CHE-107.345.481), oder die PlenaVita Glasi AG, Glasistrasse 2, 8180 Bülach (UID CHE-301.266.588).

2Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn PlenaVita deinen Abo-Antrag per E-Mail bestätigt. Das gilt für Anträge online, vor Ort und per Formular.

Mit dem Antrag akzeptierst du diese AGB.

Personen unter 18 Jahren brauchen die Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung.

3Zahlung

Du bezahlst den Abo-Preis per Rechnung innert 30 Tagen.

Wenn du nicht trainierst, bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

4Unterbruch (Timestop)

Du kannst dein Abo während der Laufzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Gebühr einmalig unterbrechen:

  • 3-Monats-Abo: bis 2 Wochen
  • 6-Monats-Abo: bis 4 Wochen
  • 1-Jahres-Abo: bis 4 Wochen
  • 2-Jahres-Abo: bis 8 Wochen

Melde den Unterbruch dem Sekretariat vor dem gewünschten Beginn. Die Laufzeit verlängert sich um die Dauer des Unterbruchs.

5Unterbruch aus wichtigen Gründen

Fällt dein Training wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst oder wichtiger beruflicher Gründe aus, kannst du diese Zeit gegen eine Bestätigung nachholen, bis höchstens sechs Monate.

6Verlängerung und Kündigung

Das Abo verlängert sich ohne Kündigung vor Ablauf automatisch. Mindestens vier Wochen vor Ablauf erhältst du eine neue Trainingsbestätigung mit der verlängerten Laufzeit. Bis zum Ablauf kannst du kündigen oder unterbrechen.

PlenaVita kann das Abo ohne Angabe von Gründen auf Ablauf kündigen.

7Mitgliederausweis

Du erhältst einen persönlichen, nicht übertragbaren Mitgliederausweis. Das Depot beträgt CHF 20.–, bei Verlust wird es erneut fällig.

Bei jedem Besuch registrierst du dich mit deinem Ausweis elektronisch.

8Nutzung und Öffnungszeiten

Du kannst die Anlagen während der Laufzeit zu den offiziellen Öffnungszeiten nutzen. Änderungen der Öffnungszeiten und besondere Regelungen an Feiertagen bleiben vorbehalten.

9Höhere Gewalt

Kann PlenaVita Leistungen wegen höherer Gewalt nicht oder nicht vollständig erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Preisreduktion oder Rückzahlung.

10Hausordnung

Du hältst dich an die Hausordnung und an die Anweisungen des Personals.

11Videoüberwachung

Zu deiner Sicherheit und zum Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung sind die Trainingsflächen videoüberwacht. Hinweisschilder zeigen, wo Kameras hängen. Garderoben, Duschen und WCs werden nicht gefilmt.

Das Live-Bild ist nur für unsere Mitarbeitenden bestimmt, damit sie die Trainingsfläche im Blick haben und bei einem Notfall rasch helfen können. Die Bildschirme stehen so, dass andere Kundinnen und Kunden sie nicht sehen.

Aufnahmen werden nach 5 Tagen automatisch gelöscht, ausser sie werden zur Klärung eines Vorfalls gebraucht. Deine Rechte und alles Weitere findest du in der Datenschutzerklärung.

12Haftung

Die Nutzung der Trainingsanlagen und -geräte und die Teilnahme an Gruppenkursen erfolgen auf eigenes Risiko. PlenaVita haftet nicht für Schäden bei Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten, soweit gesetzlich zulässig.

Du haftest für Schäden an Geräten durch unsachgemässen Gebrauch und für den Verlust von Leihgegenständen.

Für den Verlust von Wertgegenständen haftet PlenaVita nicht.

13Rechtsnachfolge und Standort

PlenaVita kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen. Ein Umzug des Trainingscenters innerhalb von 5 km berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung.

14Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Vertragspartnerin in Bülach.